§ 15 Straßenverlauf der B 39 Pielachtal Straße

Alte FassungIn Kraft seit 17.2.1994

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 39 Pielachtal Straße wird im Bereich der Marktgemeinde Grünau wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 13,850, verläuft in der Folge unter Ausschaltung zweier niveaugleicher Eisenbahnkreuzungen südöstlich der Bahnlinie der ÖBB Sankt Pölten - Gußwerk und bindet bei km 14,919 (alt)/14,925 (neu) wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Grünau aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. B 39/67-92 im Maßstab 1:2 880) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

20.09.2018

Gesetzesnummer

10012357

Dokumentnummer

NOR12154756

alte Dokumentnummer

N9199432978J

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