§ 15 Straßenverlauf der B 29 Manker Straße

Alte FassungIn Kraft seit 15.11.1989

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 29 Manker Straße wird im Bereich der Gemeinden St. Margarethen an der Sierning und Bischofstetten wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 5,35, verläuft sodann westlich der bestehenden Trasse in gestreckterer Linienführung und bindet bei km 6,25 wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden St. Margarethen an der Sierning und Bischofstetten aufliegenden Planunterlagen (Plan-Nr. B 29/64-88 im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2018

Gesetzesnummer

10011830

Dokumentnummer

NOR12151691

alte Dokumentnummer

N9198912557H

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