Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 24 Hochschwab Straße wird im Bereich der Gemeinde Gußwerk wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 20,37 und bindet bei km 20,57 wieder in den Bestand ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Gußwerk aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. BO-24-25 im Maßstab 1:2 880) zu ersehen.
§ 15
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Zuletzt aktualisiert am
27.09.2018
Gesetzesnummer
10012036
Dokumentnummer
NOR12152604
alte Dokumentnummer
N9199111165L
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
