§ 15 Straßenverlauf der B 24 Hochschwab Straße

Alte FassungIn Kraft seit 12.10.1990

Der Straßenverlauf der B 24 Hochschwab Straße wird im Bereich der Gemeinde Palfau wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 47,0 und bindet bei km 47,22 wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Palfau aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. BO-24- 24 im Maßstab 1 : 2880) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2018

Gesetzesnummer

10011994

Dokumentnummer

NOR12152481

alte Dokumentnummer

N9199013442J

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