Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 24 Hochschwab Straße wird im Bereich der Gemeinde Gußwerk wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 5,24, verläuft sodann nördlich der derzeitigen Brücke über den Moosbach und bindet bei km 5,50 wieder in den Bestand ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Gußwerk aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 2 880 zu ersehen.
§ 15
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Zuletzt aktualisiert am
20.09.2018
Gesetzesnummer
10011761
Dokumentnummer
NOR12151288
alte Dokumentnummer
N9198814715J
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