§ 15 Straßenverlauf der B 24 Hochschwab Straße

Alte FassungIn Kraft seit 27.4.1988

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 24 Hochschwab Straße wird im Bereich der Gemeinde Gußwerk wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 5,24, verläuft sodann nördlich der derzeitigen Brücke über den Moosbach und bindet bei km 5,50 wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Gußwerk aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 2 880 zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

20.09.2018

Gesetzesnummer

10011761

Dokumentnummer

NOR12151288

alte Dokumentnummer

N9198814715J

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