Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 1 Wiener Straße wird im Bereich der Gemeinden Amstetten und Winklarn wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 129,14 (alt/neu), führt über eine neu herzustellende Kreisverkehrsanlage bis km 129,26 (neu) und verläuft anschließend über die bestehende Landesstraße L 6294 bis km 130,25 (neu) - entspricht km 1,13 der Landesstraße L 6294. Ab km 130,25 (neu) führt die neu herzustellende Straßentrasse zur Ybbs, quert diese bei km 131,50 (neu), bindet nach neuerlicher Querung der Ybbs bei km 132,92 (neu) und Unterführung der Bahnlinie der ÖBB Wien-Salzburg bei Bahn-km 126,752 bei km 133,30 (neu)/km 1,953 der B 121 in die bestehende B 121 Weyerer Straße ein und folgt dieser auf gemeinsamer Trasse bis zur Einbindung in den Bestand der B 1 Wiener Straße bei km 134,087 (alt)/135,253 (neu).
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Amstetten und Winklarn aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. B 121a/28-92 im Maßstab 1:1000 und Übersichtsplan im Maßstab 1:25000) zu ersehen.
§ 15
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Schlagworte
Zweites Bundesrechtsbereinigungsgesetz – 2. BRBG (BGBl. I Nr. 61/2018)
Zuletzt aktualisiert am
25.09.2018
Gesetzesnummer
10012701
Dokumentnummer
NOR12157603
alte Dokumentnummer
N9199713888H
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
