Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 16 Ödenburger Straße wird im Bereich der Gemeinde Klingenbach wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 48,855 (alt/neu), führt über die Halbanschlußstellen Klingenbach/Nord und Klingenbach/Ost und bindet bei km 51,942 (alt)/km 52,229 (neu) wieder in den Bestand ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse einschließlich der beiden Halbanschlußstellen mit ihren Zu- und Abfahrtsrampen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Burgenländischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Klingenbach aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. 1087 im Maßstab 1:1 000) zu ersehen.
§ 15
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Schlagworte
Zufahrtsrampe
Zuletzt aktualisiert am
20.09.2018
Gesetzesnummer
10012278
Dokumentnummer
NOR12154386
alte Dokumentnummer
N9199329985J
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