§ 15 Festsetzung des Mindestlohntarifs für Hausbetreuer/innen für Österreich

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2016

Angemessener Arbeitsumfang

§ 15.

Als angemessener Arbeitsumfang wird festgelegt:

 

Multiplikator

Rechenfaktor pro Monat

Lohngruppe

1x wöchentlich Kehren & Waschen des Stiegenhauses und der Gänge

pro Bestandseinheit

0,38

LG 1

1x wöchentlich Kehren des Stiegenhauses und der Gänge

pro Bestandseinheit

0,15

LG 1

Staubfreihalten des Stiegenhauses und der Gänge nach Bedarf

pro Bestandseinheit

0,13

LG 1

Staubfreihalten von Türen nach Bedarf

pro Bestandseinheit

0,13

LG 1

monatliches Kehren der Kellergänge

pro Bestandseinheit

0,08

LG 1

monatl. Reinhalten diverser Abstellräume

pro Bestandseinheit

0,03

LG 1

monatliches Kehren des Dachbodens

pro Bestandseinheit

0,03

LG 1

wöchentlich Aufzugskabine reinigen

pro Bestandseinheit

0,20

LG 1

monatliche Waschküchenreinigung

pro Bestandseinheit

0,08

LG 1

Stiegenhauszuschlag ab dem zweiten Stiegenhaus

pro Stiegenhaus

0,33

LG 1

Zuschlag bei Räumlichkeiten mit Kundenverkehr, die durch das Stiegenhaus betreten werden müssen

pro Stiegenhaus

2,5

LG 1

Betreuung und monatliche Reinigung (händisch) von Tief- und Palettengaragen

pro Stellplatz

0,5

LG 2

Betreuung und monatliche Reinigung (maschinell) von Tief- und Palettengaragen

pro Stellplatz

0,25

LG 2

Kontrolle und/oder Beaufsichtigungstätigkeiten

pro Bestandseinheit

0,4

LG 2

Kleinreparaturen nach Bedarf

pro Bestandseinheit

0,03

LG 3

wöchentliche Aufzugsbetreuung

pro Bestandseinheit

0,15

LG 3

monatliche Aufzugsbetreuung

pro Bestandseinheit

0,10

LG 3

Waschküchenbetreuung inklusive Waschmaschinen und Trockner

pro Bestandseinheit

0,03

LG 2

Gehsteigbetreuung nach Bedarf von 16.10. bis 15.4. für die ersten 300 m2

pro m2

0,10

LG 2

Gehsteigbetreuung nach Bedarf von 16.10. bis 15.4. für die weiteren 301 m2 bis 1 100 m2

pro m2

0,07

LG 2

Gehsteigbetreuung nach Bedarf von 16.10. bis 15.4. für die darüber hinaus gehenden m2

pro m2

0,03

LG 2

Gehsteigbetreuung nach Bedarf von 16.4. bis 15.10.

pro m2

0,02

LG 2

 

Multiplikator

Rechenfaktor pro Jahr

Lohngruppe

Fenster reinigen 2x jährlich inkl. Fensterstock

pro m2 zu reinigender Fensterflügelfläche

0,16

LG 1

für jede weitere Fensterreinigung inkl. Fensterstock

pro m2 zu reinigender Fensterflügelfläche

0,05

LG 1

Grünflächenbetreuung nach Bedarf (Reinigung und Bewässerung) für die ersten 500 m2

pro m2

0,05

LG 2

Grünflächenbetreuung nach Bedarf (Reinigung und Bewässerung) für die weiteren 501 m2 bis 4 000 m2

pro m2

0,03

LG 2

Grünflächenbetreuung nach Bedarf (Reinigung und Bewässerung) für die darüber hinaus gehenden m2

pro m2

0,02

LG 2

Grünflächenbetreuung nach Bedarf (Mähen und Schnittgutentfernen) für die ersten 500 m2

pro m2

0,10

LG 2

Grünflächenbetreuung nach Bedarf (Mähen und Schnittgutentfernen) für die weiteren 501 m2 bis 4 000 m2

pro m2

0,05

LG 2

Grünflächenbetreuung nach Bedarf (Mähen und Schnittgutentfernen) für die darüber hinaus gehenden m2

pro m2

0,03

LG 2

    

Schlagworte

Tiefgarage

Zuletzt aktualisiert am

22.11.2017

Gesetzesnummer

20009334

Dokumentnummer

NOR40175744

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