Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 72 Weizer Straße wird im Bereich der Gemeinden Thannhausen und Feistritz bei Anger wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse führt von km 32,60 bis km 33,30 und von km 33,65 bis km 34,35 in gestreckterer Linienführung unter teilweiser Benützung der bestehenden Straßentrasse.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Thannhausen und Feistritz bei Anger aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 2 000 zu ersehen.
§ 15
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Zuletzt aktualisiert am
23.10.2025
Gesetzesnummer
10012066
Dokumentnummer
NOR12152709
alte Dokumentnummer
N9199115530J
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