Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 72 Weizer Straße wird im Bereich der Gemeinde Strallegg wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 59,25 und bindet bei km 59,62 wieder in den Bestand ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Strallegg aufliegenden Planunterlagen (Plan-Nr. BO-72-11 im Maßstab 1 : 2 880) zu ersehen.
§ 15
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Zuletzt aktualisiert am
23.10.2025
Gesetzesnummer
10011910
Dokumentnummer
NOR12151945
alte Dokumentnummer
N9199010518J
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