§ 15 Bestimmung des Straßenverlaufes der B 66 Gleichenberger Straße im Bereich der Gemeinde Kornberg bei Riegersburg

Alte FassungIn Kraft seit 21.5.1994

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 66 Gleichenberger Straße wird im Bereich der Gemeinde Kornberg bei Riegersburg wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 17,85, verläuft sodann in gestreckter Linienführung und bindet bei km 18,47 wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Kornberg bei Riegersburg aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. BO-66-23 im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

28.10.2025

Gesetzesnummer

10012395

Dokumentnummer

NOR12155108

alte Dokumentnummer

N9199436028J

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