Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 57 Güssinger Straße wird im Bereich der Gemeinde Pertlstein wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 68,50, umfährt Pertlstein im Norden und bindet bei km 70,87 wieder in den Bestand ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Pertlstein aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. BO-57-04 im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen.
§ 15
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Zuletzt aktualisiert am
28.10.2025
Gesetzesnummer
10012402
Dokumentnummer
NOR12155168
alte Dokumentnummer
N9199437093J
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