Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 20 Mariazeller Straße wird im Bereich der Gemeinde Gußwerk wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse führt unter teilweiser Verwendung der bestehenden Straße von km 91,00 bis km 91,64, von km 92,27 bis km 92,40 und von km 93,45 bis km 93,90.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Gußwerk aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. BO-20-29 im Maßstab 1:2 880) zu ersehen.
§ 15
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Zuletzt aktualisiert am
28.10.2025
Gesetzesnummer
10012219
Dokumentnummer
NOR12153491
alte Dokumentnummer
N9199316987L
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