§ 15 Bestimmung des Straßenverlaufes der B 198 Lechtal Straße im Bereich der Gemeinden Lechaschau und Reutte

Alte FassungIn Kraft seit 09.11.1990

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 198 Lechtal Straße wird im Bereich der Gemeinden Lechaschau und Reutte wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 74,55 (alt), überbrückt anschließend den Lech und bindet bei km 74,75 (alt) wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus dem beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, dem Amt der Tiroler Landesregierung sowie bei den Gemeinden Lechaschau und Reutte aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. 106307 im Maßstab 1:1000) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

18.03.2026

Gesetzesnummer

10011966

Dokumentnummer

NOR12152392

alte Dokumentnummer

N9199011966H

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