§ 15 Bestimmung des Straßenverlaufes der B 12 Brunner Straße im Bereich der Marktgemeinde Brunn am Gebirge

Alte FassungIn Kraft seit 08.5.1993

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 12 Brunner Straße wird im Bereich der Marktgemeinde Brunn am Gebirge wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 9,97 (alt/neu) und bindet nach Unterführung der Bahnlinie der ÖBB Wien/Süd - Spielfeld/Straß bei km 10,37 (alt)/10,394 (neu) wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Brunn am Gebirge aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. B 12/40-92 im Maßstab 1 : 1000) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2025

Gesetzesnummer

10012199

Dokumentnummer

NOR12153471

alte Dokumentnummer

N9199316021L

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)