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§ 15 Bestimmung des Straßenverlaufes der A 2 Süd Autobahn — Anschlußstelle Gailtal im Bereich der Gemeinden Arnoldstein und Hohenthurn
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07.9.1988 bis 12.05.1992 (BGBl. Nr. 117/1992)
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Zufahrtsstraße