§ 14 Frauenförderungsplan BMKÖS

Alte FassungIn Kraft seit 03.6.2021

Spezielle Maßnahmen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwendungs-/Entlohnungsgruppen C/c und D/d bzw. A 3/v3 und A 4/v4

§ 14.

Es sind in verstärktem Maße Kurse für die Verwendungs- / Entlohnungsgruppen C/c und D/d respektive A 3/v3 und A 4/v4 anzubieten, die wichtige Inhalte wie z. B. Kommunikation, Sprachkenntnisse, Teamarbeit und Persönlichkeitsentwicklung, vermitteln.

Schlagworte

Verwendungsgruppe

Zuletzt aktualisiert am

24.05.2023

Gesetzesnummer

20011559

Dokumentnummer

NOR40234763

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