Abschnitt 6 Allgemeine Bestimmungen
§ 14 Meldestichtag
Meldestichtag für die in Abschnitt 2 bis 5 angeführten Meldungen ist der jeweilige Monatsultimo.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Abschnitt 6 Allgemeine Bestimmungen
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