§ 146i LAO 2000

Alte FassungIn Kraft seit 17.5.2000

§ 146i

Austritt aus Anlass der Geburt eines Kindes

Die Dienstnehmerin kann

  1. a) nach der Geburt eines lebenden Kindes innerhalb von drei Monaten,
  2. b) nach der Annahme eines Kindes, welches das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet hat, an Kindes statt (§ 145c Abs. 1 lit. a) oder nach der Übernahme eines solchen Kindes in unentgeltliche Pflege (§ 145c Abs. 1 lit. b) innerhalb von drei Monaten,
  3. c) bei Inanspruchnahme eines Karenzurlaubes nach den §§ 145, 145a, 145c, 145d oder 146b Abs. 8 in Verbindung mit § 34i bis spätestens sechs Wochen nach dem Ende des Karenzurlaubes

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