Inkrafttreten und Übergangsphase
§ 13.
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Grundausbildung für die Bediensteten des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung (Grundausbildungsverordnung – BMWF), BGBl. II Nr. 277/2007, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 419/2011, außer Kraft.
(2) Inhalte von Grundausbildungen, welche vor dem 1. Juli 2016 begonnen wurden, sind im Sinne des § 10 Abs. 2 anzurechnen. Die Grundausbildung ist nach den ab dem 1. Juli 2016 geltenden Bestimmungen abzuschließen.
Zuletzt aktualisiert am
29.11.2021
Gesetzesnummer
20009566
Dokumentnummer
NOR40182360
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