Tritt mit LGBl. Nr. 59/2023 außer Kraft.
§ 13
Geschlechtsspezifische Begriffe und Bezeichnungen
Die in dieser Verordnung verwendeten geschlechtsspezifischen Begriffe und Bezeichnungen schließen jeweils die männliche und weibliche Form gleichermaßen ein.
31.05.2016
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