§ 13
Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2008 in Kraft.
(2) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können ab dem der Kundmachung folgenden Tag erlassen werden; sie dürfen jedoch frühestens mit dem in Abs. 1 genannten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.
(3) Die Änderung des § 6 durch die Novelle LGBl. Nr. 12/2010 tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 12/2010
09.02.2014
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