§ 136 BDG 1979

Alte FassungIn Kraft seit 01.7.1981

BESONDERER TEIL

--------------- 1. Abschnitt BEAMTE DER ALLGEMEINEN VERWALTUNG Amtstitel ---------

§ 136

(1) § 136.Für die Beamten der Allgemeinen Verwaltung sind folgende Amtstitel vorgesehen.

+--------------+---------+----------+-------------------------------+

! in der ! in der ! ! !

! Verwendungs- ! Dienst- ! Gehalts- ! Amtstitel !

! gruppe ! klasse ! stufe ! !

!--------------+---------+----------+-------------------------------!

! ! ! ! !

! A ! III,IV ! ! Kommissär !

! ! V ! ! Oberkommissär !

! ! VI ! ! Rat !

! ! VII ! ! Oberrat !

! ! VIII ! ! Hofrat; Ministerialrat (auf !

! ! ! ! einer Planstelle der !

! ! ! ! Präsidentschaftskanzlei, des !

! ! ! ! Rechnungshofes oder eines !

! ! ! ! Bundesministeriums) !

! ! IX ! ! Sektionschef !

!--------------+---------+----------+-------------------------------!

+--------------+---------+----------+-------------------------------+

! in der ! in der ! ! !

! Verwendungs- ! Dienst- ! Gehalts- ! Amtstitel !

! gruppe ! klasse ! stufe ! !

!--------------+---------+----------+-------------------------------!

! B ! III ! ! Revident !

! ! IV ! ! Oberrevident !

! ! V ! ! Amtssekretär !

! ! VI ! ! Amtsrat !

! ! VII ! ! Amtsdirektor !

!--------------+---------+----------+-------------------------------!

! C ! III ! 1 bis 9 ! Kontrollor !

! ! III ! ab 10 ! Oberkontrollor !

! ! IV ! ! Fachinspektor !

! ! V ! ! Fachoberinspektor !

!--------------+---------+----------+-------------------------------!

! D ! III ! 1 bis 9 ! Offizial !

! ! III ! ab 10 ! Oberoffizial !

! ! IV ! ! Oberoffizial !

!--------------+---------+----------+-------------------------------!

+--------------+---------+----------+-------------------------------+

! in der ! in der ! ! !

! Verwendungs- ! Dienst- ! Gehalts- ! Amtstitel !

! gruppe ! klasse ! stufe ! !

!--------------+---------+----------+-------------------------------!

! E ! III ! 1 bis 9 ! Amtswart !

! ! III ! ab 10 ! Oberamtswart !

!--------------+---------+----------+-------------------------------!

(2) Abweichend vom Abs. 1 sind für Beamte der Allgemeinen Verwaltung folgende Amtstitel vorgesehen:

------------------------------+--------------------------------------

für ! Amtstitel

------------------------------+--------------------------------------

den Leiter der Präsident- Kabinettsdirektor

schaftskanzlei

den Leiter der Parlamentsdirek- Parlamentsdirektor

tion

------------------------------+--------------------------------------

für ! Amtstitel

------------------------------+--------------------------------------

den Leiter der Österreichi- Generaldirektor d. (unter Hin-

schen Nationalbibliothek, zufügung der Bezeichnung der

des Österreichischen Dienststelle)

Staatsarchivs oder der

Österreichischen Staats-

druckerei

den Leiter des Bundesamtes für Präsident d. (unter Hinzufügung

Eich- und Vermessungswesen, der Bezeichnung der Behörde)

des Bundesamtes für Zivil-

luftfahrt, des Bundesdenk-

malamtes, einer Finanzlandes-

direktion, der Finanzprokura-

tur, des Patentamtes, einer

Post- und Telegraphendirek-

tion oder des Österreichi-

schen Statistischen Zentral-

amtes

------------------------------+--------------------------------------

für ! Amtstitel

------------------------------+--------------------------------------

den Leiter des Österreichischen Gouverneur des Österreichischen

Postsparkassenamtes Postsparkassenamtes

den Leiter der Bundespolizei- Polizeipräsident

direktion Wien

den Beamten der Dienstklasse Parlamentsrat

VIII in der Parlamentsdirek-

tion, wenn er nicht im Biblio-

theks- oder Stenographendienst

verwendet wird