§ 12b SKAG

Alte FassungIn Kraft seit 01.6.2011

Antrag auf Errichtungsbewilligung

§ 12b

Der Antrag auf Bewilligung zur Errichtung eines selbstständigen Ambulatoriums hat zu enthalten:

  1. 1. die genaue Angabe des beabsichtigten Anstaltszweckes und Leistungsangebotes (Leistungsspektrum, Leistungsvolumen einschließlich vorgesehener Personalausstattung) der Krankenanstalt;
  2. 2. die beabsichtigte Bezeichnung, den geplanten Standort sowie das beabsichtigte Einzugsgebiet der Krankenanstalt;
  3. 3. die zur Beurteilung der persönlichen und sachlichen Voraussetzungen erforderlichen Angaben;
  4. 4. von einem Bausachverständigen ausgearbeitete maßstäbliche Baupläne sowie Bau- und Betriebsbeschreibungen in zweifacher Ausfertigung.

01.07.2011

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