Anmeldung zum Firmenbuch
§ 12.
(1) Die Privatstiftung ist vom ersten Stiftungsvorstand zur Eintragung in das Firmenbuch anzumelden.
(2) Mit der Anmeldung zur Eintragung sind vorzulegen:
- 1. die Stiftungsurkunde in öffentlich beglaubigter Abschrift;
- 2. die öffentlich beglaubigte Erklärung sämtlicher Mitglieder des Stiftungsvorstands, daß sich das Stiftungsvermögen in ihrer freien Verfügung befindet;
- 3. hinsichtlich des gewidmeten Geldbetrages die Bestätigung einer Bank mit Sitz im Inland oder der Österreichischen Postsparkasse, daß der Geldbetrag auf ein Konto der Privatstiftung oder des Stiftungsvorstands eingezahlt ist und zu dessen freien Verfügung steht;
- 4. der Prüfungsbericht des Gründungsprüfers, wenn das Mindestvermögen nicht in Geld inländischer Währung aufgebracht ist.
Zuletzt aktualisiert am
09.10.2026
Gesetzesnummer
10003154
Dokumentnummer
NOR12037018
alte Dokumentnummer
N2199330439J
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