Inkrafttreten und Übergangsphase
§ 12.
(1) Die Grundausbildungsverordnung des Bundeskanzlers tritt mit 1. August 2009 in Kraft. Die vor dem 1. August 2009 geltenden Bestimmungen zur Grundausbildung für den Ressortbereich des Bundeskanzleramtes treten mit demselben Tag außer Kraft.
(2) Grundausbildungen, welche vor dem 1. August 2009 begonnen wurden, werden nach den bis zum 1. August 2009 gültigen Bestimmungen abgeschlossen.
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