Für die Durchführung der im § 117 Abs. 3 und § 118 Abs. 3 und 4 der Land- und Forstwirtschaftsinspektion übertragenen Aufgaben und Befugnisse gelten die Vorschriften des Abschnittes 5.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Für die Durchführung der im § 117 Abs. 3 und § 118 Abs. 3 und 4 der Land- und Forstwirtschaftsinspektion übertragenen Aufgaben und Befugnisse gelten die Vorschriften des Abschnittes 5.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)