§ 127 LFAG.

Alte FassungIn Kraft seit 28.3.1997

§ 127

Für die Durchführung der im § 117 Abs. 3 und § 118 Abs. 3 und 4 der Land- und Forstwirtschaftsinspektion übertragenen Aufgaben und Befugnisse gelten die Vorschriften des Abschnittes 5.

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