§ 124a*)
Bezüge im Zollausschlußgebiet der Gemeinde Mittelberg
Die Bezüge der im Zollausschlußgebiet der Gemeinde Mittelberg tätigen Landesarbeiter sind in ihrer ziffernmäßigen Höhe den infolge des Zollanschlusses an die Bundesrepublik Deutschland geänderten Wirtschafts‑ und Währungsverhältnissen durch Verordnung der Landesregierung anzugleichen.
*) Fassung LGBl.Nr. 32/1979
24.10.2017
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