§ 11a PTSG

Alte FassungIn Kraft seit 15.8.1997

§ 11a.

(1) Der Vorstand hat nach Befassung des Aufsichtsrates der Generalversammlung Privatisierungskonzepte vorzulegen. Diese Privatisierungskonzepte haben insbesondere die Art und das Ausmaß sowie die Termine der geplanten Privatisierungen zu enthalten.

(2) Der Bundesminister für Finanzen hat vor einem Beschluß der Generalversammlung über ein Privatisierungskonzept die Zustimmung der Bundesregierung zu diesem Privatisierungskonzept einzuholen.

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2026

Gesetzesnummer

10012622

Dokumentnummer

NOR12157649

alte Dokumentnummer

N9199747886L

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)