§ 11.
Die mündliche Prüfung umfaßt folgende Gegenstände:
- 1. österreichisches Verfassungsrecht und Behördenorganisation, Dienst- und Besoldungsrecht der Bundesbediensteten einschließlich Personalvertretungsrecht,
- 2. Zollrecht und Zollverfahren, Bundesabgabenordnung sowie
- sonstige von den Zollämtern im Zusammenhang mit der Ein-, Aus- und Durchfuhr von Waren zu vollziehende Rechtsvorschriften,
- 3. Zollwachvorschrift, insbesondere die von der Zollwache zu vollziehenden Rechtsvorschriften betreffend die Grenzüberwachung und Grenzkontrolle,
- 4. Zolltarif und Warenkunde, internationale Zolltarifvereinbarungen.
Schlagworte
Prüfungsgegenstände
Zuletzt aktualisiert am
20.05.2025
Gesetzesnummer
10008604
Dokumentnummer
NOR12102501
alte Dokumentnummer
N61986186500
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