§ 11 FGV 2025

Zukünftige FassungIn Kraft seit 01.7.2026

Regeln der Technik

§ 11.

Als Regeln der Technik gelten die einschlägigen aus Wissenschaft oder Erfahrung auf technischem Gebiet gewonnenen Grundsätze, wie sie beispielsweise in ÖVGW-Richtlinien oder in ÖNORMEN enthalten sind. Die ÖVGW-Richtlinien werden von der Österreichischen Vereinigung für das Gas- und Wasserfach, A-1010 Wien, Schubertring 14, und die ÖNORMEN werden von Austrian Standards International, A-1020 Wien, Heinestraße 38, herausgegeben.

Schlagworte

Gasfach

Zuletzt aktualisiert am

23.01.2026

Gesetzesnummer

20013095

Dokumentnummer

NOR40275388

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