§ 11 Eltern-Kind-Pass-Untersuchungsprogramm-Verordnung

Zukünftige FassungIn Kraft seit 01.10.2026

Überschreitung der Untersuchungstermine

§ 11.

Eine Überschreitung der in § 10 Abs. 2 bis 6 festgelegten Untersuchungstermine hat zur Weitergewährung des Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe außer Betracht zu bleiben, wenn sie aus einem von den Eltern nicht zu vertretenden Grund erfolgt (§§ 7 Abs. 3 Z 1 und 24c Abs. 2 Z 1 KBGG).

Zuletzt aktualisiert am

13.08.2026

Gesetzesnummer

20013273

Dokumentnummer

NOR40280451

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