§ 119 TROG 2011

Alte FassungIn Kraft seit 01.7.2011

§ 119

Umlegungsverfahren

Umlegungsverfahren nach diesem Gesetz dürfen bereits vor dem Inkrafttreten des örtlichen Raumordnungskonzeptes und des neuen oder geänderten Flächenwidmungsplanes nach § 111 Abs. 1 durchgeführt werden.

30.06.2011

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