Rechte und Pflichten der Mitglieder;
Beytrag zum Hauptstamme; (Fond)
§ 1184
Jedes Mitglied ist außer dem Fall einer besondern Verabredung, verbunden, einen gleichen Antheil zum gemeinschaftlichen Hauptstamme beyzutragen.
Rechte und Pflichten der Mitglieder;
Beytrag zum Hauptstamme; (Fond)
§ 1184
Jedes Mitglied ist außer dem Fall einer besondern Verabredung, verbunden, einen gleichen Antheil zum gemeinschaftlichen Hauptstamme beyzutragen.