§ 113
Inkrafttreten, Anwendung von Bestimmungen
(1) Dieses Gesetz tritt, soweit in Abs. 2 nichts anderes bestimmt wird, am 1. Jänner 2001 in Kraft.
(2) Für die von § 1 erfassten Bediensteten treten die §§ 3, 64, 108 und 112 Abs. 8 mit dem auf die Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Tag in Kraft.
(3) Verordnungen auf der Grundlage dieses Gesetzes können bereits mit dem der Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Tag erlassen werden, treten aber frühestens am 1. Jänner 2001 in Kraft.
25.01.2017
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