Heimlehre
§ 110
Der Lehrling kann auch im elterlichen Betrieb ausgebildet werden, soferne dieser als Lehrbetrieb anerkannt ist.
30.10.2018
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Heimlehre
§ 110
Der Lehrling kann auch im elterlichen Betrieb ausgebildet werden, soferne dieser als Lehrbetrieb anerkannt ist.
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