§ 10 Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Kellner

Alte FassungIn Kraft seit 01.7.1992

Schlußbestimmungen

§ 10.

Im übrigen ist auf die Durchführung der Lehrabschlußprüfung und der Zusatzprüfung die Verordnung BGBl. Nr. 170/1974 in geltender Fassung anzuwenden.

Zuletzt aktualisiert am

02.02.2026

Gesetzesnummer

10007242

Dokumentnummer

NOR12078537

alte Dokumentnummer

N5199221131J

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)