Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben
Aufgaben und Befugnisse der Land- und Forstwirtschaftsinspektion
§ 104a
Für die Durchführung der im § 96 Abs. 4, § 98a Abs. 3 und § 99 Abs. 2 der Land- und Forstwirtschaftsinspektion übertragenen Aufgaben und Befugnisse gelten die Vorschriften des Abschnittes 6.
09.12.2014
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