§ 104 NÖ LAO

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2015

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben

Dienst(Werks)wohnung

§ 104

Für den Anspruch auf eine Dienst(Werks)wohnung gilt § 23u.

09.12.2014

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)