Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben
Recht auf Information und Beschäftigung während der Karenz, sonstige gemeinsame Vorschriften zur Karenz
§ 103e
Für das Recht auf Information und die Ansprüche auf sonstige Bezüge und Urlaub sind die §§ 23g bis 23i anzuwenden.
09.12.2014
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