§ 0
Zusatzprotokoll zum Abkommen über die kulturelle Zusammenarbeit (Rumänien)
Kurztitel
Zusatzprotokoll zum Abkommen über die kulturelle Zusammenarbeit (Rumänien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 247/1975
Typ
Vertrag – Rumänien
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
18.02.1975
Unterzeichnungsdatum
19.01.1974
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Langtitel
ZUSATZPROTOKOLL zum Abkommen über die kulturelle Zusammenarbeit zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Republik Rumänien abgeschlossen in Wien, am 17. September 1971
StF: BGBl. Nr. 247/1975 (NR: GP XIII RV 1027 AB 1065 S. 103. BR: AB 1098 S. 330.)
Sprachen
Deutsch, Rumänisch
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Zusatzprotokolls wird genehmigt.
Ratifikationstext
Auf Grund der von den gemäß dem Bundesgesetz vom 8. April 1974, BGBl. Nr. 208, die Funktionen des Bundespräsidenten ausübenden Präsidenten des Nationalrates unterzeichneten und vom Bundeskanzler gegengezeichneten Ratifikationsurkunde ist die im Art. 2 des vorstehenden Zusatzprotokolls vorgesehene Mitteilung Österreichs am 6. Mai 1974 erfolgt. Da die entsprechende Mitteilung Rumäniens im Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten am 18. Feber 1975 eingelangt ist, ist das Zusatzprotokoll gemäß dessen Art. 2 am selben Tag in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die beiden Vertragsparteien sind übereingekommen wie folgt:
Schlagworte
e-rk3
BGBl. Nr. 208/1974
Zuletzt aktualisiert am
28.02.2019
Gesetzesnummer
10009394
Dokumentnummer
NOR11009585
alte Dokumentnummer
N7197513762T
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)