§ 0
Zusammenarbeit im Bereich der Steuern (Liechtenstein)
Kurztitel
Zusammenarbeit im Bereich der Steuern (Liechtenstein)
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
01.01.2014
Langtitel
Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen
StF: BGBl. III Nr. 301/2013 (NR: GP XXIV RV 2151 AB 2235 S. 193 . BR: AB 8923 S. 819 .)
Änderung
BGBl. III Nr. 9/2017 (NR: GP XXV RV 1324 AB 1397 S. 158 . BR: AB 9692 S. 863 .)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Ratifikationstext
Die Notifikationen gemäß Art. 52 Abs. 1 des Abkommens wurden am 2. Mai bzw. 15. Oktober 2013 vorgenommen; das Abkommen tritt somit gemäß derselben Bestimmung am 1. Jänner 2014 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich
und
das Fürstentum Liechtenstein,
im Wunsch, die finanzpolitischen Beziehungen der beiden Staaten weiter zu festigen;
im Willen, die Zusammenarbeit im steuerlichen Bereich zu starken und den gegenseitigen Wettbewerb zu fordern;
in Anbetracht der bereits bestehenden engen Zusammenarbeit im Bereich der Doppelbesteuerung,
sind wie folgt übereingekommen:
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