Für die Slowakische Republik (BGBl. Nr. 1046/1994) und für die Tschechische Republik (BGBl. III Nr. 123/1997) wurde je eine Kopie des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt.
§ 0
Zusammenarbeit bei der Vorbeugung und Aufklärung gerichtlich strafbarer Handlungen sowie bei der Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr
Kurztitel
Zusammenarbeit bei der Vorbeugung und Aufklärung gerichtlich strafbarer Handlungen sowie bei der Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 212/1990
Typ
Vertrag – ČSSR
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.06.1990
Außerkrafttretensdatum
31.12.1992
Unterzeichnungsdatum
21.06.1988
Index
29/05 Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen
Beachte
Für die Slowakische Republik (BGBl. Nr. 1046/1994) und für die Tschechische Republik (BGBl. III Nr. 123/1997) wurde je eine Kopie des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt.
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER TSCHECHOSLOWAKISCHEN SOZIALISTISCHEN REPUBLIK ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT BEI DER VORBEUGUNG UND AUFKLÄRUNG GERICHTLICH STRAFBARER HANDLUNGEN SOWIE BEI DER GEWÄHRLEISTUNG DER SICHERHEIT IM STRASSENVERKEHR
StF: BGBl. Nr. 212/1990 (NR: GP XVII RV 701 AB 808 S. 97 BR: AB 3656 S. 513 .)
Sprachen
Deutsch, Tschechisch
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 15 Abs. 1 des Abkommens wurden am 4. September 1989 bzw. 6. März 1990 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 15 Abs. 1 mit 1. Juni 1990 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Regierung der Republik Österreich
und
die Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik von dem Wunsche geleitet, die Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden der beiden Vertragsparteien bei der Vorbeugung und Aufklärung gerichtlich strafbarer Handlungen sowie bei der Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr zu erleichtern und zu vertiefen,
haben folgendes vereinbart:
Zuletzt aktualisiert am
23.04.2020
Gesetzesnummer
10002942
Dokumentnummer
NOR11002965
alte Dokumentnummer
N2199011719J
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
