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Zugang der Bediensteten der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte zum Commissary“

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.3.2012

§ 0

Zugang der Bediensteten der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte zum „Commissary“

Kurztitel

Zugang der Bediensteten der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte zum „Commissary“

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 37/2012

Typ

Vertrag - Agentur der EU für Grundrechte

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.03.2012

Index

19/20 Amtssitzabkommen

Langtitel

Zusatzabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte über den Zugang der Bediensteten der Agentur zum „Commissary“

StF: BGBl. III Nr. 37/2012

Ratifikationstext

Das Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates gemäß § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1977 über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an internationale Organisationen, BGBl. Nr. 677 idgF, wurde hergestellt.

Das im vorliegenden Briefwechsel enthaltene Zusatzabkommen tritt mit 1. März 2012 in Kraft.

Zuletzt aktualisiert am

07.04.2026

Gesetzesnummer

20007694

Dokumentnummer

NOR40136515

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