§ 0
Zahlungsabkommen (Italien)
Kurztitel
Zahlungsabkommen (Italien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 129/1956
Inkrafttretensdatum
21.05.1956
Langtitel
(Übersetzung)
Zahlungsabkommen zwischen Österreich und Italien.
StF: BGBl. Nr. 129/1956
Präambel/Promulgationsklausel
Zum Zwecke der Regelung der laufenden Zahlungen zwischen Österreich und Italien im Rahmen des Abkommens über die Gründung einer Europäischen Zahlungsunion vom 19. September 1950 haben die ÖSTERREICHISCHE BUNDESREGIERUNG und die ITALIENISCHE REGIERUNG folgendes vereinbart:
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