§ 0
Vorbereitung der Schaffung eines Auen-Nationalparks (Bund – NÖ, Wien)
Kurztitel
Vorbereitung der Schaffung eines Auen-Nationalparks (Bund – NÖ, Wien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 441/1990
Typ
Vereinbarung gem. 15a B-VG
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
19.06.1990
Außerkrafttretensdatum
19.06.1993
Index
17 Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG
Langtitel
Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich und Wien zur Vorbereitung der Schaffung eines Auen-Nationalparks
StF: BGBl. Nr. 441/1990
Ratifikationstext
Diese Vereinbarung tritt mit 19. Juni 1990 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, und die Länder Niederösterreich und Wien, vertreten durch ihre Landeshauptmänner, – im folgenden auch Vertragsparteien genannt – sind geleitet von dem Wunsch, die Augebiete in und östlich von Wien aufgrund ihrer Schönheit und Einmaligkeit als Landschaft in Österreich und ihres besonderen ökologischen Wertes als eine der letzten weitgehend ursprünglichen Flußlandschaften in Mitteleuropa zum Wohle der Bevölkerung für alle Zukunft zu erhalten, übereingekommen, gemäß Art. 15a B-VG nachstehende Vereinbarung abzuschließen:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
20.02.2025
Gesetzesnummer
10001072
Dokumentnummer
NOR11001076
alte Dokumentnummer
N1199012849J
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