Vorbereitung der Schaffung eines Auen-Nationalparks (Bund – NÖ, Wien)

Alte FassungIn Kraft seit 19.6.1990

§ 0

Vorbereitung der Schaffung eines Auen-Nationalparks (Bund – NÖ, Wien)

Kurztitel

Vorbereitung der Schaffung eines Auen-Nationalparks (Bund – NÖ, Wien)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 441/1990

Typ

Vereinbarung gem. 15a B-VG

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

19.06.1990

Außerkrafttretensdatum

19.06.1993

Index

17 Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG

Langtitel

Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich und Wien zur Vorbereitung der Schaffung eines Auen-Nationalparks

StF: BGBl. Nr. 441/1990

Ratifikationstext

Diese Vereinbarung tritt mit 19. Juni 1990 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, und die Länder Niederösterreich und Wien, vertreten durch ihre Landeshauptmänner, – im folgenden auch Vertragsparteien genannt – sind geleitet von dem Wunsch, die Augebiete in und östlich von Wien aufgrund ihrer Schönheit und Einmaligkeit als Landschaft in Österreich und ihres besonderen ökologischen Wertes als eine der letzten weitgehend ursprünglichen Flußlandschaften in Mitteleuropa zum Wohle der Bevölkerung für alle Zukunft zu erhalten, übereingekommen, gemäß Art. 15a B-VG nachstehende Vereinbarung abzuschließen:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

20.02.2025

Gesetzesnummer

10001072

Dokumentnummer

NOR11001076

alte Dokumentnummer

N1199012849J

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