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Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen Zivil- und Handelssachen (Luxemburg)
Kurztitel
Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen Zivil- und Handelssachen (Luxemburg)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 610/1975
Typ
Vertrag - Luxemburg
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
30.12.1975
Unterzeichnungsdatum
29.07.1971
Index
29/11 Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen
Langtitel
ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und dem Großherzogtum Luxemburg über die Anerkennung und die Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen und öffentlichen Urkunden auf dem Gebiet des Zivil- und Handelsrechtes
StF: BGBl. Nr. 610/1975 idF BGBl. Nr. 89/1976 (DFB) (NR: GP XIII RV 429 AB 648 S. 64 . BR: AB 904 S. 319 .)
Sprachen
Deutsch, Französisch
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Abkommens wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Justiz und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 30. Oktober 1975 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 20 Abs. 2 am 30. Dezember 1975 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Bundespräsident der Republik Österreich und Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Luxemburg, von dem Wunsche geleitet, in den Beziehungen zwischen den beiden Staaten die Anerkennung und die Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen und öffentlichen Urkunden auf dem Gebiet des Zivil- und Handelsrechtes zu sichern, haben beschlossen, zu diesem Zweck ein Abkommen zu schließen, und haben zu Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: Die Namen der Unterzeichnungsberechtigten werden nicht wiedergegeben.)
die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten die nachstehenden Bestimmungen vereinbart haben.
Schlagworte
e-rk
Zuletzt aktualisiert am
21.05.2019
Gesetzesnummer
10002346
Dokumentnummer
NOR11002369
alte Dokumentnummer
N2197521604S
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