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Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und Österreich betreffend die Errichtung einer Diözese Feldkirch
Kurztitel
Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und Österreich betreffend die Errichtung einer Diözese Feldkirch
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 417/1968
Inkrafttretensdatum
07.12.1968
Langtitel
VERTRAG zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Österreich betreffend die Errichtung einer Diözese Feldkirch
StF: BGBl. Nr. 417/1968 (NR: GP XI RV 999 AB 1045 S. 116 . BR: S. 271.)
Sonstige Textteile
Nachdem der am 7. Oktober 1968 in Wien unterzeichnete Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Österreich betreffend die Errichtung einer Diözese Feldkirch, welcher also lautet: ....
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident diesen Vertrag für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Unterricht, vom Bundesminister für Finanzen und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, am 29. November 1968
Ratifikationstext
Die Ratifikationsurkunden zum vorliegenden Vertrag sind am 7. Dezember 1968 ausgetauscht worden; gemäß seinem Artikel X ist der Vertrag mit diesem Zeitpunkt in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Zwischen dem Heiligen Stuhl, vertreten durch dessen Bevollmächtigten, S. E. den Herrn Apostolischen Nuntius in Österreich, Titularerzbischof von Ancyra, Msgr. Opilio Rossi,
und der Republik Österreich, vertreten durch deren Bevollmächtigte, Herrn Dr. Kurt Waldheim, Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten, und Herrn Dr. Theodor Piffl-Percevic, Bundesminister für Unterricht,
wird nachstehender Vertrag geschlossen:
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