vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verordnung - BMF-BGBl II 1999/228 – Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes und der Vorsteuer bei nichtbuchführenden Lebensmitteleinzel- oder Gemischtwarenhändlern

Aktuelle FassungIn Kraft seit 15.7.1999

Ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2000 anzuwenden (vgl. § 6).

§ 0

Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes und der Vorsteuer bei nichtbuchführenden Lebensmitteleinzel- oder Gemischtwarenhändlern

Kurztitel

Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes und der Vorsteuer bei nichtbuchführenden Lebensmitteleinzel- oder Gemischtwarenhändlern

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 228/1999

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

15.07.1999

Index

32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht; 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag; 32/04 Steuern vom Umsatz

Beachte

Ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2000 anzuwenden (vgl. § 6).

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes und der Vorsteuer bei nichtbuchführenden Lebensmitteleinzel- oder Gemischtwarenhändlern

StF: BGBl. II Nr. 228/1999

Änderung

BGBl. II Nr. 416/2001

BGBl. II Nr. 633/2003

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 17 Abs. 4 und 5 des Einkommensteuergesetzes 1988 und des § 14 Abs. 1 Z 2 des Umsatzsteuergesetzes 1994 sowie des § 125 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung wird verordnet:

Schlagworte

e-rk,

Lebensmitteleinzelhändler

Zuletzt aktualisiert am

06.05.2022

Gesetzesnummer

10005146

Dokumentnummer

NOR11005217

alte Dokumentnummer

N3199913281Y

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte