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Verordnung - BMF-BGBl 1983/627 – Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei bestimmten Gruppen von Unternehmern

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1984

§ 0

Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei bestimmten Gruppen von Unternehmern

Kurztitel

Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei bestimmten Gruppen von Unternehmern

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 627/1983

Inkrafttretensdatum

01.01.1984

Beachte

Bezugszeitraum: ab 1.1.1984 (§ 11 BGBl. Nr. 627/1983)

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 14. Dezember 1983 über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei bestimmten Gruppen von Unternehmern

StF: BGBl. Nr. 627/1983

Änderung

BGBl. II Nr. 6/1997

BGBl. II Nr. 416/2001

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 14 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes 1972, BGBl. Nr. 223, wird verordnet:

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